Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
Welche Angebote der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung sind für ihre Gemeinde angemessen, und wie können Sie diese finanzieren?
Wir unterstützen Sie in der Umsetzung der nachfolgenden kantonalen Vorgaben:
- §18 des Kinder- und Jugendhilfegesetz
- §27 des Volksschulgesetzes
Zusammen mit Ihnen prüfen wir alle relevanten Fragen, wie
- Rechtliche Grundlagen
- Bedarfsabklärung in ihrer Gemeinde
- Prüfung des bestehenden Angebotes der öffentlichen Hand und privater Anbieter
- Evaluation verschiedener Trägerschaften
- Infrastrukturüberprüfung
- Klärung der Finanzierung
- Erarbeitung von Reglementen und Verordnungen
- Politische Umsetzung
- Wirkungsvolle Kommunikation